Allgemeine Geschäftsbedingungen
reckzeh & kollegen

vertreten durch Sebastian Reckzeh, Saleggstr. 14, 81547 München

1. Fassung, gültig ab 01.01.2018

§ 1 Allgemeines

reckzeh & kollegen erbringt Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen für Auftraggeber. Übersetzungen werden durch die reckzeh & kollegen selbst oder durch beauftragte Übersetzer durchgeführt.

§ 2 Vertragsschluss und Umfang der Übersetzungsdienstleistung

(1) Der Auftraggeber kann über das Kontaktformular auf der Internetseite der reckzeh & kollegen oder durch direkte Kontaktaufnahme via Telefon oder email die Durchführung eines Übersetzungsauftrages anfragen. Die Anfrage schließt regelmäßig eine Übermittlung der zu übersetzenden Unterlagen an reckzeh & kollegen für die Beurteilung des Auftrages und zur Preiskalkulation ein. reckzeh & kollegen wird dem Auftraggeber auf Basis seiner Anfrage ein zeitlich befristetes Angebot unterbreiten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich per Brief, email oder Telefax annimmt.

(2) Sofern nicht anders vereinbart ist ein Angebot auf vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe befristet.

(3) Sofern nicht abweichend geregelt kann reckzeh & kollegen den Vertragsschluss von einem schriftlichen Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung oder einer Vorschusszahlung gem. §12 Abs. 3 abhängig machen.

(4) Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Liefertermine sind nur verbindlich wenn diese durch reckzeh & kollegen schriftlich bestätigt wurden.

(5) Die Übersetzung wird durch reckzeh & kollegen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen ausgeführt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach objektiv allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche vorgenommen.

(6) Eine Berücksichtigung der beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und Vorliegen von ausreichenden und vollständigen Unterlagen in Form von beispielsweise Vorübersetzungen oder Wortlisten die bei der Auftragserteilung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmaßstäben gem. Abs. 5 übersetzt.

 

§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat reckzeh & kollegen rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Beglaubigung, Übersetzung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber reckzeh & kollegen einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig reckzeh & kollegen zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der Obliegenheiten gem. Abs. 1 und 2 ergeben, gehen nicht zu Lasten von reckzeh & kollegen.

(4) Bei der Übermittlung von Unterlagen durch den Auftraggeber per Post, Email, Telefax, Dateiupload auf der Reckzeh & Kollegen Übersetzer Webseite (http://reckzeh-kollegen/dropbox/) oder einer anderen elektronischen Übermittlungsform trägt der Auftraggeber sämtliche Gefahren der Übermittlung. Der Auftraggeber stellt reckzeh & kollegen von jedweder Haftung frei, insbesondere im Falle des Zugriffs und der Einsicht- und Kenntnisnahme von Daten und Inhalten durch unbefugte Dritte.

(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber reckzeh & kollegen frei.

§ 4 Abnahme, Rügepflichten und Mängelbeseitigung

(1) reckzeh & kollegen behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.

(2) Mängel an der Übersetzung sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des übersetzten Textes in den Empfangsbereich des Auftraggebers schriftlich und unter Angabe der Mängel zu rügen (Rügepflicht). Mit Verstreichen der Frist gilt eine Übersetzung als abgenommen (§640 BGB).

(3) Erfolgt eine fristgerechte Rüge von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln so hat der Auftraggeber Anspruch auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen.

(4) Gewährleistungsansprüche eines nichtkaufmännischen Auftraggebers bleiben von den in Abs. 2 und 3 genannten Regelungen unberührt.

(5) Weicht die Übersetzung von den vertraglichen Anforderungen ab, so hat der Auftraggeber eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Nachbesserung zu setzen. Ist die Abweichung durch den Auftraggeber selbst verschuldet worden, z.B. durch fehlerhafte Originaltexte oder sonstige fehlerhafte, unrichtige oder unvollständige Informationen und Unterlagen, so ist ein Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen.

(6) Im Falle eines Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Minderung verlangen, sofern zwischen reckzeh & kollegen und dem Auftraggeber nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(7) Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel oder die Abweichung für den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung unerheblich ist.

(8) Bei einem Versand der Übersetzung und von Unterlagen des Auftraggebers durch reckzeh & kollegen per Post (einschließlich Datenträger), Telefax, Email und Datenupload geht die Gefahr mit Übergabe der Übersetzung an den Beförderer bzw. mit Übersendung des entsprechenden Telefax bzw. mit dem Aussenden der E-Mail bzw. mit dem Hochladen der Daten auf eine Datenupload Plattform an den Auftraggeber über. Darin eingeschlossen ist die Gefahr des Zugriffs und der Einsicht- und Kenntnisnahme von Daten und Inhalten der Übersetzung oder der Unterlagen des Auftraggebers durch unbefugte Dritte.

§ 5 Einseitiger Rücktritt

Abweichend von § 2 Abs. 4 behält sich die GbR das Recht auf einen einseitigen Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vor, sollten Texte strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte aufweisen, oder gegen die guten Sitten verstoßen.

§ 6 Haftung

(1) reckzeh & kollegen haftet bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.

(2) reckzeh & kollegen haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit

einzustufen sind Höhere Gewalt und Schäden, die durch Computerausfälle und

Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.

(3) Bei Unmöglichkeit und Verzug, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), haftet reckzeh & kollegen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. In anderen Fällen haftet reckzeh & kollegen bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

(4) Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig und nach objektiven Maßstäben vertrauen darf.

(5) Typische vorhersehbare Schäden sind solche Schäden, deren Vermeidung dem Schutzzweck der verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm entspricht.

(6) Bei druckreifen Übersetzungen wird eine Haftung nur übernommen, wenn seitens reckzeh & kollegen eine Druckfreigabe erfolgt ist.

(7) reckzeh & kollegen übernimmt keine Garantie dafür, dass die Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist, insbesondere bei Veröffentlichung oder bei Verwendung der Übersetzung für Werbezwecke. Jegliche rechtliche Risiken im Hinblick auf die Verwendungsfähigkeit oder einer Veröffentlichung werden vom Auftraggeber getragen.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von reckzeh & kollegen.

§ 7 Beendigung oder Kündigung des Auftrags
(1) Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen.

(2) reckzeh & kollegen ist berechtigt im Falle einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber vor Fertigstellung eine pauschale Stornogebühr in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen.

(3) Wird ein Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt nachdem reckzeh & kollegen mit der Bearbeitung des Auftrags bereits begonnen hat, oder nachdem der Auftrag von reckzeh & kollegen an einen Übersetzer vergeben wurde, so müssen neben einer möglichen Stornogebühr zusätzlich die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig durch den Auftraggeber erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 30% des Auftragswertes.

(4) Sämtliche Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Übersetzung zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung des Auftrags unverzüglich an den Auftraggeber zurückgegeben. reckzeh & kollegen behält im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltene Daten oder die als Datei vorliegende(n) Übersetzung(en) für Archivierungszwecke ein, es sei denn, der Auftraggeber verlangt ausdrücklich die Löschung der Daten bzw. der von ihm für die Anfertigung der Übersetzung gelieferten Texte.

§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Werden durch die Übersetzungsleistungen insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erschaffen, so räumt reckzeh & kollegen dem Auftraggeber in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Übersetzungswerke ein, diese räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt nutzen und verwerten zu dürfen (einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht). Das Recht zur Änderung und Weiterübertragung der Übersetzung und der ihr unterliegenden Rechte an Dritte ist hierin eingeschlossen.

(2) reckzeh & kollegen behält sich Urheberrechte vor und ist ungeachtet von Abs. 1 zur unbeschränkten Nutzung und Verwertung der Übersetzungsleistung berechtigt.

§ 9 Berufsgeheimnis und Datenschutz

(1) reckzeh & kollegen ist verpflichtet Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

(2) Personenbezogenen Daten von Auftraggebern werden seitens von reckzeh & kollegen vertraulich behandelt. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der  Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung und Nutzung der Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und des Fernmeldegeheimnisses zu. Die Daten werden von der GbR ausschließlich zur Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und genutzt.

§ 10 Mitwirkung Dritter

(1) reckzeh & kollegen ist berechtigt, zur Ausführung eines Auftrags neben Mitarbeitern auch fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat reckzeh & kollegen dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend § 9 verpflichten.

(3) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

 

§ 11 Abwerbungsverbot
(1) Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen während der Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zu 24 Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung

(2) Im Falle einer oder mehrerer schuldhaften Zuwiderhandlung(en) gegen das in Abs. 1 beschriebene Abwerbungsverbot erkennt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000,00 EUR je Einzelfall an und verpflichtet sich zur Zahlung.

§ 12 Vergütung, Zahlung und Verzug

(1) Rechnungen von reckzeh & kollegen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

(2) reckzeh & kollegen hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

(3) reckzeh & kollegen kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich, grundsätzlich aber die Preise von reckzeh & kollegen, München.

(5) Bei Zahlungsverzug ist reckzeh & kollegen berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. reckzeh & kollegen ist zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens und/oder sonstiger Ansprüche anhand entsprechender Nachweise berechtigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, reckzeh & kollegen nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Euro oder in einer zum Zeitpunkt der Zahlung in Deutschland geltenden Währung bzw. einem in Deutschland gesetzlich zugelassenen Zahlungsmittel unter Verwendung eines offiziellen Umrechnungskurses leisten.

§ 13 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsverbot

(1) Gegen die Ansprüche von reckzeh & kollegen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

(2) Die verdeckte oder offene Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung durch reckzeh & kollegen unzulässig.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentums- bzw. Übertragungsvorbehalt.

§ 15 Verwendung von Referenzen

Mit der Vergabe des Auftrags an reckzeh & kollegen erlaubt der Auftraggeber reckzeh & kollegen, ihn bzw. seine Firma als Referenz angeben zu dürfen, sei dies schriftlich, mündlich oder auf der Internetseite von reckzeh & kollegen, auch unter Verwendung des Logos des Auftraggebers.

§ 16 Geltung der AGB, Anerkennung von AGB des Auftraggebers

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten bei kaufmännischen Auftraggebern für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche nochmalige Vereinbarung. Bei nichtkaufmännischen Auftraggebern ist der Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen auf den jeweiligen Auftrag beschränkt.

(2) reckzeh & kollegen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber hat bei für ihn nachteiligen Änderungen oder Ergänzungen das Recht das Vertragsverhältnis innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos zu kündigen. Unterbleibt eine fristlose Kündigung werden nach Verstreichen der Frist die Änderungen wirksam.

(3) Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen zu den AGBs oder eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht des Schriftformerfordernisses.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für reckzeh & kollegen nur verbindlich, wenn diese durch reckzeh & kollegen ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Alle Verträge die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss des internationalen, einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht).

(2) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von reckzeh & kollegen in München, Bundesrepublik Deutschland.

(3) Bei Verträgen mit kaufmännischen Auftraggebern gilt der Sitz von reckzeh & kollegen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Abweichend zu Satz 1 und 2 ist die GbR auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Für Aufträge und Leistungen die über gewöhnliche Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen hinaus gehen, insbesondere Drucksachen und Übersetzungen von HTML-Dateien etc., behält sich reckzeh & kollegen das Recht vor gesonderte Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

(2) Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Faxsendung erfüllt.

§19 Widerrufsbelehrung
Für Verträge mit Verbrauchern gilt

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGGBG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Postanschrift: reckzeh & kollegen, Sebastian Reckzeh M.A., Saleggstr. 14, 81547 München
Fax: +49 (0)89 41870534

Email: info@reckzeh-kollegen.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Parteien  auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Kontakt:

reckzeh & kollegen 
Sebastian Reckzeh M.A.

Saleggstr. 14

81547 München

Tel: +49 (0)178 858 60 10

Fax: +49 (0)89 418 70 534

Email: info@reckzeh-kollegen.de

Web: www.reckzeh-kollegen.de